
Diese Richtlinien gelten in Verbindung mit VDE 0530 (*) für Gleichstrom-Walzwerksmotoren für Betriebsart S 9, d. h. für alle Walzmotoren sowie für diejenigen Hilfsantriebsmotoren, die wegen nichtperiodisch wechselnder …
Diese Richtlinien gelten in Verbindung mit VDE 0530 (*) für Gleichstrom-Walzwerksmotoren für Betriebsart S 9, d. h. für alle Walzmotoren sowie für diejenigen Hilfsantriebsmotoren, die wegen nichtperiodisch wechselnder Last und Drehzahl für S 9 vorgesehen sind (s. auch 7.1).
Für betriebsmäßig nach anderen Betriebsarten, z. B. S 1 oder S 4, belastete Gleichstrom-Walzwerksmotoren, gelten sie ohne die Ab-
schnitte, die sich auf die Betriebsart S 9 beziehen.
Sie gelten ferner, nach Vereinbarung, auch für sonstige Maschinen
für Betriebsart S 9 in Hütten- und Walzwerksanlagen.
Entgegenstehende VDE-Bestimmungen, UVV und vergleichbare Vor-
schriften gehen diesen Richtlinien voraus.

Zahlung per Karte (Stripe) oder auf Rechnung (DE, AT, CH). Download-Link per E-Mail: bei Karte automatisch nach der Bestellung, bei Rechnung nach Freigabe der Bestellung (30 Tage gültig). AGB
Digitaler Download
Zahlung per Karte (Stripe) oder auf Rechnung (DE, AT, CH). Download-Link per E-Mail: bei Karte automatisch nach der Bestellung, bei Rechnung nach Freigabe der Bestellung (30 Tage gültig). AGB
Weitere Teile und Ausgaben sowie benachbarte Dokumente derselben Reihe.

Elektrische Maschinen für Hüttenwerke · Auswahlreihe geschlossener asynchroner Drehstrommotoren mit Schleifringläufer für Aussetzbetrieb Bauart HDAS (nicht für Neuanlagen)
jederzeit verfügbar
19,07 €
exkl. MwSt.

Richtlinien für Walzwerksmotoren - Erläuterungen (Beiblatt 1)
jederzeit verfügbar
52,52 €
exkl. MwSt.