
Die Festlegungen dieses SEB-Blattes gelten für Kranschienen nach DIN 536 Teil 1 mit elastischer Bettung, wobei die Schienenstöße durch Verbindungsschweißung hergestellt werden. Für andere Schienen in Krananlagen können …
Die Festlegungen dieses SEB-Blattes gelten für Kranschienen nach DIN 536 Teil 1 mit elastischer Bettung, wobei die Schienenstöße durch Verbindungsschweißung hergestellt werden.
Für andere Schienen in Krananlagen können diese Festlegungen sinngemäß angewendet werden; sie gelten nicht für Kranschienen auf Betonträgern und auf Schwellen. Hierfür sind Beispiele nach VD! 3576 angegeben.
Kranschienenbefestigungen nach DIN 15 088 Teil 1 und Kranschienenunterlagen nach DIN 15088 Teil 2.
Für den Neubau von Krananlagen in Hütten- und Walzwerken sind vorzugsweise geschweißte Kranschienenstöße durch Gießschmelzschweißung herzustellen. Für die Instandsetzung sollte dieses Schweißverfahren nach Möglichkeit auch angewendet werden. Aus terminlichen und wirtschaftlichen Gründen kam hierfür bisher im Regelfall die Lichtbogenhandschweißung in Betracht. Um den Nutzungsvorrat einer örtlich abgenutzten Kranschiene zu erhöhen, kann Auftragsschweißung bei Einhaltung der Anforderungen angewendet werden. Werden abgenutzte Teilbereiche von Kranschienen herausgetrennt, so sind die Festlegungen für das thermische Schneiden nach DIN 2310 Teil 3 anzuwenden.
Bei Einhaltung dieser Anforderungen soll erreicht werden, daß die Nutzungsdauer geschweißter Kranschienenstöße und der Schienenunterlagen erhöht wird sowie Schienenbrüche infolge von Herstellungsfehlern und örtlicher Verschleiß durch verschleißmindernde Maßnahmen weitmöglichst vermindert werden.

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